ImmoZert - ZERTIFIZIERUNGSGESELLSCHAFT MBH

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  Rechtsform und Unabhängigkeit

ImmoZert ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie wurde 2004 gegründet. Die Gesellschaft finanziert sich aus den Gebühren für Zertifizierungen, Rezertifizierungen sowie für die Begutachtung der Zertifikatsinhaber und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.

Organisationsstruktur

Die Organisationsstruktur der ImmoZert wird bestimmt durch die fachlichen Anforderungen aufgrund der Aufgaben und Ziele der Zertifizierungsstelle sowie durch die Vorgaben der europäischen Norm ISO 17024.

Zu den Gremien der ImmoZert gehören die Gesellschafterversammlung sowie ein Lenkungsgremium, das sich aus den am Zertifizierungssystem interessierten Gruppen zusammensetzt.

Das Lenkungsgremium berät die Geschäftsführung hinsichtlich Fragen zum Zertifizierungsverfahren und besonderer Geschäftsbereiche sowie hinsichtlich der Behandlung von Antragstellern und der Zusammenarbeit mit anderen Stellen. Die Geschäftsführung berichtet dem Lenkungsgremium, wie die Geschäftspolitik durch die Zertifizierungsstelle umgesetzt wird. Die Zusammensetzung des Lenkungsgremiums gewährleistet, dass keine Einzelinteressen dominieren.

Die Prüfung der Sachverständigen wird durch den Prüfungskommission vorgenommen, der durch kompetente Experten auf dem Gebiet der Immobilienbewertung besetzt ist. Die Entscheidung über Erteilung bzw. Entzug des Zertifikates wird vom Zertifizierungsausschuss getroffen.

Qualitätspolitik

Die Zertifizierungsstelle verfügt über verschiedene Gremien, die die Neutralität und Unparteilichkeit gewährleisten. Oberste Priorität legen wir auf die Gleichbehandlung aller Kunden. Das Zertifizierungsverfahren der Kandidaten unterliegt der Verschwiegenheit. Insbesondere eingereichte Gutachten, Prüfungsunterlagen, etc. werden streng vertraulich behandelt.

Unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht entsprechend legen wir mit diesem Qualitäts­managementhandbuch unsere Qualitätspolitik fest.

Dieses Qualitätsmanagementhandbuch enthält eine Beschreibung des von uns festgelegten Qualitätsmanagementsystems. Seine Anwendung gewährleistet, dass alle organisatori­schen, kaufmännischen und prüfungsrelevanten Tätigkeiten, welche Einfluss auf die Qualität haben könnten, geplant und überwacht sowie vertragliche Verpflichtungen erfüllt werden. Das Qualitätsmanagementhandbuch entspricht den Anforderungen der ISO 17024/2012.

Gleichzeitig verpflichtet die Geschäftsleitung alle Mitarbeiter der ImmoZert, ihre Tätigkeiten gemäß den Anordnungen dieses Qualitätsmanagement-Handbuchs und aller Verfahrensan­weisungen auszuüben, um sicherzustellen, dass die Qualität unserer Dienstleistungen stets den Anforderungen unserer Kunden und der ISO 17024/2012 entsprechen.

Der Qualitätsbeauftragte ist verantwortlich für die Planung, Überwachung und Korrektur des Qualitätsmanagementsystems. Er ist befugt und verpflichtet Qualitätsprobleme aufzuzeigen, Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen und deren Umsetzung zu überwachen.

Anhand der Ergebnisse interner Systemaudits und periodischer Berichterstattungen beurteilt der Verantwortliche in der Geschäftsleitung das Qualitätsmanagementsystem.

Der Rahmen für das Qualitätsmanagementsystem ist im vorliegenden Handbuch beschrie­ben. Es ist verbindlich für alle Funktionen unseres Unternehmens, die in das Qualitätsmana­gement eingebunden sind.

Das QM-System hat zum Ziel, die Qualitätspolitik und Qualitätsziele im Unternehmen umzusetzen und regelt:

  • die organisatorischen Abläufe
  • die Beachtung der Kundenzufriedenheit
  • das Erkennen von Fehlern und die Einleitung von Korrekturmaßnahmen
  • die Bereitstellung der erforderlichen Mittel
  • die Wahrung der Betriebssicherheit

Durch regelmäßig durchgeführte Maßnahmen (Reviews und Audits) wird die Wirksamkeit des QM-Systems laufend überwacht und ggf. angepasst und verbessert.

Das QM-System erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen, das sich mit der Zertifizierung von Immobiliensachverständigen beschäftigt.

Zu den qualitätssichernden Methoden, die zur Erreichung der Qualitätsziele angewandt werden, gehören:

  • Qualitätsüberwachung
    • Qualitätsaudits
    • Management Reviews
  • Qualitätsförderung
    • Schulung und Ausbildung
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Wien, 1. September 2014
MMag. Anton Holzapfel, Geschäftsführer

 

Beschwerden

Von allen, am Beschwerde-/Schiedsverfahren beteiligten Personen, muss eine Vertraulich­keits­erklärung vorliegen.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Tätigkeit des zertifizierten Sachverständigen ergeben, ist folgendes Verfahren festgelegt:

  1. Sämtliche Beschwerden werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen und müssen alle relevanten Angaben über den Beschwerdeführer und den CIS ImmoZert Sachverständigen, der Anlass der Beschwerde ist, enthalten. Die Beschwerde muss begründet sein.
  2. Der Beschwerdeführer erhält eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Beschwerde. Die Sachbearbeitung der Zertifizierungsstelle übermittelt die Beschwerde die Gegenpartei und ersucht um schriftliche Stellungnahme binnen längstens 4 Wochen.
  3. Nach Eingang der Gegendarstellung vereinbart die Zertifizierungsstelle mit den Parteien einen Termin für ein Schlichtungsgespräch unter Beiziehung des Zertifizierungsausschusses der Zertifizierungsstelle.
  4. Der Zertifizierungsausschuss entscheidet, ob aufgrund der festgestellten Tatsachen, weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Dauer und Gültigkeit des Zertifikats zu treffen sind. Siehe „Zertifizierungsvertrag“ §§3 Ziff.4
  5. Während des Beschwerdeverfahrens wird von der Sachbearbeitung Protokoll geführt, das von allen Beteiligten zu unterfertigen ist.

Schiedsgericht

  1. Für Streitigkeiten aus dem Zertifizierungsvertrag kann ein Schiedsgericht angerufen werden.
  2. Der Sitz des Schiedsgerichts ist der Sitz der Zertifizierungsstelle. Das Verfahren wird gemäß §§ 587ff ZPO durchgeführt.
  3. Das Schiedsgericht setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Je zwei Schiedsrichter sind innerhalb einer 2-wöchigen Frist von den beiden Streitteilen aus dem Kreis der CIS ImmoZert-Sachverständigen zu benennen.  Diese 4 Mitglieder wählen mit einfacher Mehrheit der Stimmen innerhalb einer von der Leitung der Zertifizierungsstelle gesetzten Frist eine rechtskundige Person (Richter, Notar, Rechtsanwalt) zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts.
  4. Die Entscheidung des Schiedsgerichts fällt mit einfacher Stimmenmehrheit und ist endgültig und für die Parteien bindend. Ein Rechtsmittel gegen den Spruch des Schiedsgerichts ist nicht gegeben. Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
  5. Während des Schiedsgerichtsverfahrens wird von der Sachbearbeitung Protokoll geführt, das von allen Beteiligten zu unterfertigen ist.

 

 
     

IMMOZERT GmbH / Zertifizierungsgesellschaft
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